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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Cicurves Design

Stand: 07.2026

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen Cicurves Design (Manuel Steincke, Contrescarpe 53, 28195 Bremen) und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Cicurves Design hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen Cicurves Design und dem Auftraggeber zwecks Ausführung eines Vertrags getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

2. Urheberschutz; Nutzungsrechte; Eigenwerbung

2.1. Der Cicurves Design erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten daran. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.

2.2. Sämtliche Arbeiten von Cicurves Design — insbesondere Entwürfe, Reinzeichnungen und das Werk insgesamt — sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Dies gilt auch dann, wenn die nach § 2 Abs. 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe im Einzelfall nicht erreicht ist.

2.3. Soweit Cicurves Design bei der Leistungserbringung digitale Werkzeuge einsetzt — darunter Software zur KI-gestützten Bild- und Inhaltsgenerierung —, bleibt die gestalterische Gesamtleistung einschließlich Konzeption, Workflow, Auswahl, Komposition und Nachbearbeitung eine persönliche geistige Schöpfung von Cicurves Design und unterliegt dem urheberrechtlichen Schutz gemäß § 2 UrhG. KI-Systeme werden dabei ausschließlich als gestalterisches Hilfsmittel eingesetzt, vergleichbar mit anderen digitalen Produktionswerkzeugen.

2.4. Ohne Zustimmung von Cicurves Design dürfen deren Arbeiten sowie das Werk einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung des Werkes oder von Teilen davon sowie der Vorarbeiten ist unzulässig.

2.5. Die Werke von Cicurves Design dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck.

2.6. Cicurves Design räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Hierzu wird das einfache Nutzungsrecht eingeräumt, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars.

2.7. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte sowie die Nutzung durch mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Cicurves Design. Eine solche Erweiterung kann gegen Vereinbarung eines angemessenen zusätzlichen Honorars eingeräumt werden.

2.8. Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, ist Cicurves Design bei Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung sowie in Veröffentlichungen über das Werk als Urheber zu benennen. Bei Verletzung des Rechts auf Urheberbenennung kann Cicurves Design zusätzlich zum vereinbarten Honorar eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des für die Nutzung vereinbarten oder — mangels Vereinbarung — des angemessenen und üblichen Honorars verlangen. Das Recht auf Geltendmachung eines höheren konkreten Schadens bleibt unberührt.

2.9. Vorschläge, Weisungen und Anregungen des Auftraggebers sowie seine sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht und haben keinen Einfluss auf das Honorar, es sei denn, dies wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.

2.10. Der Auftraggeber ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Cicurves Design nicht berechtigt, in Bezug auf die Arbeiten von Cicurves Design formale Schutzrechte (z. B. Geschmacksmuster, Marken) zur Eintragung anzumelden.

2.11. Cicurves Design ist berechtigt, die in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werke oder Teile davon für die eigene Werbung in sämtlichen Medien zu nutzen — insbesondere in der eigenen Internetpräsenz, im Showreel und Portfolio, in sozialen Netzwerken (z. B. Instagram, LinkedIn), in Druckerzeugnissen, Vorträgen, Wettbewerbsbeiträgen und Branchenpublikationen — und auf die Tätigkeit für den Auftraggeber unter Nennung des Auftraggebernamens hinzuweisen. Eine hiervon abweichende Vereinbarung — etwa im Rahmen einer Vertraulichkeitsvereinbarung — bedarf der Schriftform.

3. Honorare; Fälligkeit

3.1. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, richtet sich die Berechnung des Honorars nach den Honorarempfehlungen des BDG — Berufsverband der Deutschen Kommunikationsdesigner e.V.

3.2. Die Anfertigung von Entwürfen ist stets kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

3.3. Honorare sind bei Ablieferung des Werkes fällig. Erfolgt die Erstellung in Teilen, ist das jeweilige Teilhonorar bei Ablieferung des jeweiligen Teils fällig. Erstreckt sich die Ausführung über einen längeren Zeitraum, kann Cicurves Design Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Aufwand verlangen.

3.4. Sämtliche Honorare sind Nettobeträge, zahlbar ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung. Cicurves Design ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Die Rechnungen werden daher ohne Ausweis von Umsatzsteuer gestellt. Bei Leistungen an Auftraggeber im EU-Ausland oder in Drittländern, die als Unternehmer handeln, findet das Reverse-Charge-Verfahren Anwendung; der Auftraggeber ist in diesem Fall für die Abführung der Umsatzsteuer in seinem Land selbst verantwortlich.

3.5. Bei Zahlungsverzug ist Cicurves Design berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 BGB zu berechnen. Bei Verträgen mit Unternehmern gilt zudem die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.

4. Zusatzleistungen; Neben- und Reisekosten

4.1. Zusatzleistungen wie Recherche, Umarbeitungen, Änderungen von Entwürfen oder Werkzeichnungen sowie sonstige Mehrleistungen werden — soweit nicht schriftlich anders vereinbart — nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

4.2. Im Zusammenhang mit der Auftragsausführung entstehende technische Nebenkosten — insbesondere Stock- und Schriftlizenzen, externe Render- oder Cloud-Ressourcen, Druck- und Produktionskosten sowie Lizenzen für KI-Dienste oder sonstige Drittanbieter-Tools — sind vom Auftraggeber zu erstatten.

4.3. Reisekosten und Spesen für nach vorheriger Abstimmung erforderliche Reisen werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

4.4. Vergütungen für Zusatzleistungen sowie verauslagte Nebenkosten sind nach deren Erbringung bzw. Anfall fällig.

5. Fremdleistungen

5.1. Fremdleistungen, die für die Auftragserfüllung erforderlich sind, vergibt Cicurves Design im Namen und für Rechnung des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist verpflichtet, hierzu die entsprechende schriftliche Vollmacht zu erteilen.

5.2. Soweit Cicurves Design auf Veranlassung des Auftraggebers im Einzelfall Fremdleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, ist der Auftraggeber verpflichtet, einen angemessenen Vorschuss zu leisten und Cicurves Design im Innenverhältnis von sämtlichen daraus resultierenden Verbindlichkeiten freizustellen.

6. Mitwirkung des Auftraggebers; Gestaltungsfreiheit; Vorlagen

6.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Cicurves Design alle für die Auftragserfüllung notwendigen Unterlagen — insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme und Musikstücke — rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die auf verspätete oder unvollständige Übergabe zurückzuführen sind, hat Cicurves Design nicht zu vertreten.

6.2. Der Auftraggeber versichert, zur Nutzung aller von ihm übergebenen Unterlagen berechtigt zu sein, und stellt Cicurves Design von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer fehlenden Berechtigung oder Rechtsverletzung entstehen.

6.3. Cicurves Design steht im Rahmen des Auftrags gestalterische Freiheit zu. Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind in diesem Umfang ausgeschlossen. Mehrkosten für vom Auftraggeber veranlasste Änderungen während oder nach der Produktion trägt der Auftraggeber.

6.4. Erfüllt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten — insbesondere die Bereitstellung benötigter Unterlagen, Freigaben oder Entscheidungen — trotz schriftlicher Erinnerung nicht innerhalb einer angemessenen Frist, ist Cicurves Design berechtigt, die vereinbarten Termine entsprechend zu verschieben oder den Vertrag nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen außerordentlich zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall vom Auftraggeber zu vergüten.

7. KI-gestützte Leistungen

7.1. Cicurves Design setzt bei der Leistungserbringung gegebenenfalls KI-basierte Werkzeuge zur Unterstützung des gestalterischen Prozesses ein. Dies umfasst insbesondere die KI-gestützte Bildgenerierung sowie KI-unterstützte Workflow-Schritte in Grafik, Motion und Editorial Design. Der Einsatz solcher Werkzeuge ist Bestandteil des professionellen Arbeitsprozesses von Cicurves Design.

7.2. Die gestalterische Gesamtleistung — bestehend aus Konzeption, Prompt-Gestaltung, Auswahl, Komposition, Nachbearbeitung und Integration in den Gesamtworkflow — stellt die persönliche geistige Schöpfung von Cicurves Design dar. Die verwendeten KI-Systeme sind dabei ausschließlich als gestalterische Hilfsmittel anzusehen.

7.3. Cicurves Design übernimmt keine Gewähr dafür, dass KI-generierte Inhalte frei von Rechten Dritter sind, soweit diese aus den Trainingsdaten des jeweiligen KI-Anbieters resultieren. Cicurves Design haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen, die aus den Trainingsdaten oder der internen Funktionsweise der eingesetzten KI-Systeme entstehen. Der Auftraggeber wird auf diesen Umstand hingewiesen und trägt das entsprechende Restrisiko bei der Nutzung und Veröffentlichung.

7.4. Soweit gesetzliche Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte bestehen oder entstehen, wird Cicurves Design den Auftraggeber hierüber informieren. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Kennzeichnung bei Veröffentlichung liegt beim Auftraggeber.

8. Datenlieferung und Quelldaten

8.1. Cicurves Design ist nicht verpflichtet, Designdaten, Quelldateien oder sonstige Produktionsdaten (z. B. AI-, PSD-, AEP-Dateien) an den Auftraggeber herauszugeben. Sämtliche Quelldateien verbleiben im Eigentum von Cicurves Design. Eine Herausgabe bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und ist gesondert zu vergüten.

8.2. Stellt Cicurves Design dem Auftraggeber Dateien zur Verfügung, dürfen diese nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Modifikationen bedürfen der schriftlichen Einwilligung von Cicurves Design.

8.3. Gefahr und Kosten des Datentransports trägt der Auftraggeber.

8.4. Für Mängel, die bei der Datenübertragung auf das System des Auftraggebers entstehen, haftet Cicurves Design nicht.

9. Eigentum und Rückgabepflicht

9.1. An allen Entwürfen, Reinzeichnungen und Konzeptionsleistungen werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, keine Eigentumsrechte übertragen. Soweit im Rahmen der Auftragsausführung physische Materialien (z. B. Druckmuster, Mock-ups, Prototypen) übergeben werden, sind diese spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

9.2. Rücksendungen erfolgen auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die zur Wiederherstellung erforderlichen Kosten zu ersetzen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

10. Stornierung und Vertragsbeendigung

10.1. Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung des Werkes jederzeit kündigen (§ 648 BGB). In diesem Fall hat Cicurves Design Anspruch auf das vereinbarte Honorar, abzüglich der ersparten Aufwendungen. Es wird vermutet, dass Cicurves Design mindestens 50 % des Honorars für den noch nicht erbrachten Teil der Leistung zustehen, sofern der Auftraggeber nicht einen höheren Anteil ersparter Aufwendungen nachweist.

10.2. Cicurves Design ist zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Auftraggeber wesentliche Vertragspflichten trotz schriftlicher Mahnung nicht erfüllt — insbesondere die fällige Vergütung trotz angemessener Nachfrist nicht zahlt oder erforderliche Mitwirkungshandlungen unterlässt.

11. Vertraulichkeit

11.1. Cicurves Design behandelt sämtliche im Rahmen der Auftragsabwicklung erlangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich, auch über die Vertragsdauer hinaus. Vertrauliche Informationen werden Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Durchführung des Auftrags erforderlich ist und die Dritten ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

11.2. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, unabhängig vom Auftrag in Kenntnis von Cicurves Design gelangen oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung offenzulegen sind.

12. Höhere Gewalt

12.1. Wird Cicurves Design durch Ereignisse höherer Gewalt — insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks oder länger andauernde Ausfälle der technischen Infrastruktur — an der rechtzeitigen Leistungserbringung gehindert, verlängern sich die Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.

12.2. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate an, sind beide Parteien zur Kündigung des Vertrags berechtigt. Bereits erbrachte Teilleistungen sind anteilig zu vergüten.

13. Gewährleistung; Haftung

13.1. Cicurves Design haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für die auch bei leichter Fahrlässigkeit gehaftet wird.

13.2. Ansprüche des Auftraggebers wegen Pflichtverletzung verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 13.1 unterliegen den gesetzlichen Verjährungsfristen.

13.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel sind spätestens binnen zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich geltend zu machen. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.

13.4. Die Freigabe zur Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch den Auftraggeber. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Haftung für die technische und inhaltliche Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt.

13.5. Mit Ausnahme eines möglichen Auswahlverschuldens haftet Cicurves Design nicht für Fremdleistungen, die an Dritte vergeben werden.

13.6. Soweit Cicurves Design Fremdleistungen im eigenen Namen vergibt, tritt Cicurves Design sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche gegenüber der Fremdfirma an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Ansprüche vorrangig gegenüber der Fremdfirma geltend zu machen.

13.7. Cicurves Design haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der erstellten Werke. Entsprechende Recherchen obliegen dem Auftraggeber auf eigene Kosten.

13.8. Cicurves Design haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung des Werkes oder von Teilen davon. Auf bekannt werdende rechtliche Risiken wird hingewiesen.

14. Erfüllungsort

Erfüllungsort für beide Parteien ist der Sitz von Cicurves Design: Contrescarpe 53, 28195 Bremen.

15. Besondere Bestimmungen für Verbraucher

15.1. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist eine natürliche Person, die das Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

15.2. Bei Verträgen mit Verbrauchern, die im Wege des Fernabsatzes geschlossen werden, gilt grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht (§§ 312g, 355 BGB). Da die Leistungen von Cicurves Design jedoch regelmäßig in der Erstellung individuell auf den Auftraggeber zugeschnittener Werke bestehen, ist das Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen. Cicurves Design weist den Verbraucher hierauf vor Vertragsschluss gesondert hin.

15.3. Abweichend von Ziffer 13.2 gelten gegenüber Verbrauchern die gesetzlichen Verjährungsfristen.

15.4. Die in diesen AGB enthaltenen Haftungsbeschränkungen sowie Vertragsstrafenregelungen gelten gegenüber Verbrauchern nur insoweit, als sie mit den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen — insbesondere § 309 BGB — vereinbar sind.

16. Schlussbestimmungen

16.1. Gerichtsstand ist Bremen, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Bei Verträgen mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB gelten die gesetzlichen Regelungen zum Gerichtsstand.

16.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

16.3. Ist eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Cicurves Design © 2026

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